Die Ambulanten Familienhilfen bieten Familien/Lebensgemeinschaften eine intensive Betreuung und Begleitung bei Erziehungsaufgaben, Beziehungs-, sozialen und materiellen Schwierigkeiten, bei der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen an. Die Ambulanten Familienhilfen sind gezielt auf die speziellen Problemlagen und Ressourcen der Familie und der einzelnen Familienmitglieder ausgerichtet. Die Hilfen werden in der Regel für einen längeren Zeitraum vereinbart und erfordern die Mitarbeit der Familie/Lebensgemeinschaft. Sie sind als eine Hilfe zur Selbsthilfe angelegt.
Die Hilfen können separat d.h. ohne vorherige oder bestehende Hilfeform, parallel zu einer bereits bestehenden Hilfe (Bsp. Tagesgruppe, stationäre Maßnahme) oder nach einer vorangegangenen Hilfe (Bsp. Tagesgruppe, Familienpflege) erfolgen.
Der Antrag auf Betreuung kann durch die Familie beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt durch das Jugendamt, welches in der Regel auch die Kosten trägt. Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage der §§ 27, 27 Abs. 2, 31 und 36 SGB VIII.
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